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Terms of work
Arbeitsbedingungen
In
Übereinstimmung mit diesen Bedingungen schlägt Ihnen das
Unternehmen WEBVORK LLP vor, gegründet und registriert im
Vereinigten Königreich unter der Registrierungsnummer OC421818, und
dessen eingetragener Sitz (Erstellungsort) in 8-12 new bridge
station, UK, London, EC4V 6AL, dem Unternehmen Dienste zu leisten,
als in diesem Dokument beschrieben wird.
Achtung! Diese
Bedingungen gelten nur für die Personen, die außerhalb des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland steuerlich
ansässig sind. Wenn Sie im Vereinigten Königreich Großbritannien
und Nordirland steuerpflichtig sind, müssen Sie diese Bedingungen
nicht akzeptieren und Sie können mit uns nicht zusammenarbeiten.
Indem Sie diese Bedingungen annehmen, gewährleisten Sie, dass Sie
außerhalb des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland steuerpflichtig sind, und zahlen uns unverzüglich unseren
Schadensersatz, falls aufgrund Ihres steuerlichen Wohnsitzes Beträge
auf uns erhoben werden sollte.
Forderungen an den Webmaster
Der
Webmaster verpflichtet sich, keine Maßnahmen einzuleiten, die die
Arbeit des webvork.com-Partnernetzwerks beeinflussen. Unter solchen
Aktionen versteht man Versuche, die Leistung der Server des
Partnernetzwerks technisch zu beeinflussen, Versuche,
Schutzmechanismen zu hacken, Viren, Trojaner und andere schädliche
Programme für eigene Zwecke zu verwenden. Verwenden Sie
Brut-Force-Angriffe, DoS (DdoS) -Angriffe, Spam, die Verwendung von
Links und andere Prozesse, die die Arbeit des Partnernetzwerks
beeinträchtigen können.
Multi-Accounts im Affiliate-Netzwerk
sind verboten. Ein Webmaster kann nur ein aktives Konto bei
webvork.com haben.
Der
Webmaster ist verpflichtet, umgehend auf Anfragen und Anfragen der
Affiliate-Programmadministration zu reagieren und die Ursachen für
Reklamationen von Werbetreibenden bezüglich des Inhalts von
Werbematerial sowie der Quellen und Methoden von Werbematerial zu
beseitigen. Wenn innerhalb von 12 Stunden keine Antwort auf die
Anfrage und die Anfrage der Administration eingegangen ist, hat die
Administration das Recht, Sanktionen gegen den Webmaster zu
verhängen.
Der Webmaster ist verpflichtet, diese Regeln strikt
einzuhalten.
Forderungen an Traffic-Quellen vom Webmaster
Die Traffic-Quellen in der webvork.com-Software können folgende sein:
-
Eigene Webseiten vom Webmaster;
-
Kontextbezogene Werbesysteme;
-
Teaser-Werbesysteme;
-
Soziale Netzwerke;
-
Doorway Traffic;
-
Alle anderen Quellen nach vorheriger Vereinbarung mit der Administration von webvork.com.
Einschränkungen bei der Arbeit mit webvork.com
Bei der Arbeit mit der webvork.com-Software ist dem Webmaster das Folgende untersagt:
-
Genehmigte und durch die Administration verbotene Quellen verwenden;
-
Die Quellen verwenden, die gegen die Gesetze der Länder verstoßen, deren Traffic und Angebot der Webmaster benutzt;
-
Die Quellen verwenden, die Intoleranz und Rassen und Geschlechtsdiskriminierung fördern;
-
Die Quellen verwenden, die einen schädlichen Code enthalten;
-
Im System auf beliebige Weise beschuppen, einschließlich:
-
bezahlte Aktionen selbst ausführen;
-
Erzwingen, dass Zielaktionen von anderen Benutzern als Ergebnis einer Anfrage, Belohnung, Täuschung oder einer falschen Darstellung ausgeführt werden.
-
Referer ausblenden;
-
Die IP-Adresse innerhalb desselben Subnetzes ändern oder Proxyserver und Anonymisierer verwenden;
-
Spam-Mailings verwenden;
-
Den Benutzern falsche oder ungenaue Informationen zu Produkten geben, um den Kauf zu fördern;
-
Automatische gezielte Aktionen der Besucher mithilfe von Scripts, Bots und anderen Mitteln initiieren;
-
Es ist verboten, jegliche Art von Cookie-Füllung (Cookie-Droping) zu verwenden;
-
Es ist verboten, Skripts zu verwenden, die Cookies von Websites zulassen, die der Benutzer nicht besucht oder angesehen hat;
-
Es ist verboten, die Cookies des Nutzers an Dritte weiterzugeben, zu ersetzen oder zu schleifen, die nicht zu den vom Nutzer angesehenen Websites gehören;
-
Die Anfragen der Administration ignorieren, Daten zu Trafficquellen oder andere Informationen bezüglich der Aktivitäten von Webmastern im Partnerprogramm webvork.com bereitzustellen;
-
Die Administration mit allen Mitteln irreführen;
-
Auf den folgenden Internetseiten die Werbung schalten:
-
Die gegen Gesetze, moralische und ethische Standards verstoßen;
-
Mit einem Aufruf zu Gewalt, Grausamkeit und illegalen Handlungen;
mit einer negativen Einstellung gegenüber Personen, die die beworbenen Waren/Dienstleistungen nicht nutzen; -
Feststellung, dass die beworbenen Waren/Dienstleistungen von Behörden genehmigt werden;
-
Mit der Förderung des Rauchens, Alkoholkonsums;
-
Missbräuchliche Worte, obszöne und beleidigende Bilder, Vergleiche und Ausdrücke, offizielle Staatssymbole (Flaggen, Embleme, Hymnen), religiöse Symbole, Kulturgüter;
-
Nutzung der Mechanismen des "Betrugs" des Umfangs der angebotenen Dienste;
mit allen Verstößen gegen das Gesetz.
-
Das Verfahren zur Verhängung von Sanktionen gegen den Webmaster
Verstößt
der Webmaster gegen die Regeln für die Arbeit mit dem System, behält
sich die Administration das Recht vor, Sanktionen zu verhängen. Die
Sanktionen können in Form einer Geldbuße gegen den Webmaster
verhängt werden (teilweiser Abzug des Betrags, um den Schaden des
Werbetreibenden auszugleichen), oder die vollständige Sperrung des
Webmasters-Kontos unter Einbehaltung der Gelder auf den Saldo
zugunsten des Inserenten vollständig.
Für die Übermittlung
der personenbezogenen Daten des Nutzers an den Kunden ohne dessen
Einverständnis ist der Webmaster in Form einer Geldstrafe von
fünftausend Euro verantwortlich.
Verlustausgleich
Falls Dritte (Nutzer, Werbetreibende, Regierungsbehörden usw.) dem Auftraggeber wegen des Verstoßes gegen das Gesetz, das auf die Handlungen des Webmasters zurückzuführen ist, Ansprüche geltend machen und dem Auftraggeber und/oder seinen Beamten (falls zutreffend) eine Vermögensstrafe auferlegen (Geldstrafe und Geldbußen) etc.) ist die andere Seite verpflichtet, solche Vermögensschäden unverzüglich in der vom Auftraggeber eingezogenen Höhe zu erstatten.
Bei verspäteter Zahlung muss der Kunde dem Webmaster eine Gebühr in Höhe von 0,01% des nicht bezahlten Betrags für jeden Tag der Verspätung zahlen, jedoch nicht mehr als 5% des nicht bezahlten Betrags. Die Zinsabgrenzung erfolgt erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Anfrage des Webmasters.
Leistungsqualität
Werbedienstleistungen gelten als von schlechter Qualität, wenn sie erbracht werden:
-
durch in der Vereinbarung verbotene Handlungen;
-
unter Verletzung der durch das Angebot festgelegten Regeln;
-
falls der Webmaster bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers nicht sichergestellt hat, dass die Zustimmung des Nutzers zur Verarbeitung gemäß den Bedingungen der Vereinbarung und/oder des Angebots vorliegt.
Minderwertige Werbedienstleistungen sind vom Auftraggeber nicht zu zahlen. Wurden die Dienstleistungen bereits vom Kunden bezahlt, stellt sich jedoch heraus, dass sie von schlechter Qualität waren, ist der Webmaster verpflichtet, den erhaltenen Betrag zurückzuzahlen.
Berechnungen mit Webmastern
Zahlungen
an Webmaster werden an die von ihnen ausgewählten und im System
verfügbaren Zahlungssysteme geleistet. Donnerstags erfolgt die
Zahlung einmal wöchentlich. Bankgebühren im Land Webmaster tragen
den Webmaster.
In Absprache mit dem persönlichen Manager von
Webmasters sind auch Frühzahlungen möglich.
Der Mindestbetrag
für die Generierung der geplanten Zahlung beträgt 60 Euro.
Wenn
die Verwaltung Zweifel an der Qualität des Datenverkehrs hat, behält
sich die Verwaltung vor, den Datenverkehr zur Überprüfung zu
senden. Validierungszeitraum - bis zu 20 Tage. Zum Zeitpunkt der
Schecks sind die geplanten Zahlungen an den Webmaster gesperrt.
Der
Webmaster ist verpflichtet, in seinem Wohnsitzland selbstständig
Steuern zu berechnen und zu zahlen.
Die Verwaltung behält sich
das Recht vor, diese Regeln jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
zu ändern.
Berechnungen werden nach den von den Parteien
festgelegten Angaben durchgeführt. Der Webmaster sollte seine
Angaben im System angeben, sie auf dem neuesten Stand halten und sie
bei Änderungen umgehend aktualisieren.
Haftungsausschluss
Die
Verwaltung ist nicht für die Handlungen von Webmastern
verantwortlich, die zu einer Verletzung der Rechte Dritter geführt
haben.
Die Administration ist nicht für den Inhalt der von
Webmastern und/oder Advertisern geposteten Informationen
verantwortlich.
Die Verwaltung hat das Recht, auf Anfragen,
Beschwerden und Briefe, die nicht die Angaben des Beschwerdeführers
enthalten, nicht zu antworten.
Die Verwaltung ist nicht für die
Registrierungsdaten verantwortlich, die vom Webmaster und/oder vom
Werbetreibenden bei der Interaktion mit den Registrierungsformularen
angegeben wurden.
Die
Verwaltung hat das Recht, auf Anfragen, Beschwerden und Briefe, die
nicht die Angaben des Beschwerdeführers enthalten, nicht zu
antworten.
Die Verwaltung ist nicht für die Registrierungsdaten
verantwortlich, die vom Webmaster und/oder vom Werbetreibenden bei
der Interaktion mit den Registrierungsformularen angegeben
wurden.
Die Nutzer sind allein für die Verwendung der von ihnen
über das Informationsfeld der Website erworbenen Produkte sowie für
die Folgen einer solchen Nutzung verantwortlich.
VERTRAG ÜBER DIE BESTIMMUNG VON WERBEDIENSTEN
1.
Die Vertragsdauer.
1.1.
Ein Kunde beauftragt einen Dienstanbieter mit der Durchführung von
Internet-Marketing-Services. (im Folgenden als Dienstleistungen
bezeichnet) gemäß den Vertragsbedingungen.
1.2. Der Vertrag
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
1.3. Die vereinbarten
Leistungen werden außerhalb des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland erbracht.
2.
Der Gegenstand der Arbeit.
2.1.
Der Dienstanbieter verwaltet und arbeitet mit Werbekampagnen im
Internet.
2.2. Beschreibung der Hauptaufgaben und Ziele und
Ziele: Werbung und Förderung koordinierter Kampagnen in
Zielmärkten.
2.3. Der Auftragnehmer erfüllt seine Pflichten
gemäß den vom Kunden festgelegten Arbeitsregeln, der Beschreibung
der Dienstleistung und anderen Regeln und Gesetzen.
2.4. Die
Ziele des Services werden von verantwortlichen Managern auf
Kundenseite festgelegt und überwacht.
2.5. Der Diensteanbieter muss seine Aufgaben unter Berücksichtigung des Nutzens des Kunden gemäß seinen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie mit Sorgfalt, die sich aus den Merkmalen des Dienstes ergibt, loyal durchführen. Der Diensteanbieter muss jegliche Handlungen oder Nichterfüllung vermeiden, die den guten Namen des Kunden, soziale Beziehungen, Kundenbeziehungen oder wirtschaftliche Interessen gefährden oder dem Kunden oder Dritten einen finanziellen oder nicht finanziellen Schaden zufügen könnten.
2.6. Der Diensteanbieter muss den Ruf des Kunden in den Augen anderer Kunden, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit respektieren und jegliche Aktivitäten oder Nichterfüllung von Verpflichtungen vermeiden, die zur Unzufriedenheit von Kunden oder Geschäftspartnern führen können, oder öffentliche Kritik.
ANGEBOT
abschluss
einer Informations- und Dienstleistungsvereinbarung
London,
Vereinigtes Königreich, Version vom 5. April 2018
WebVork LLP, im Folgenden WebVork und/oder „Kunde“ genannt, bietet dieses Angebot zum Abschluss eines Informations- und Referenzservicevertrags an. Durch die Annahme dieses Angebots stimmen Sie im Folgenden („Auftragnehmer“) den Bedingungen und Bedingungen des Vertrags, den in diesem Angebot festgelegten Verfahren und Beträgen zu. Des Weiteren haben der Kunde und der Auftragnehmer, zusammen als "Parteien" bezeichnet, diese Vereinbarung (nachstehend "Vereinbarung" genannt) geschlossen.
KONZEPTE UND DEFINITIONEN
“Kunde” - ist eine in der Vereinbarung im Vereinigten Königreich registrierte Partei mit der Registrierungsnummer OC421818 und hat ihren Sitz in: 8-12 New Bridge Street, London, UK, EC4V 6AL.
“Auftragnehmer” - Eine Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, rechtsfähig ist und nicht im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland steuerpflichtig ist.
“Kunde” - Personen, die Dienste erhalten oder in Anspruch nehmen und die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Diensten zu wählen.
“System”
- ist ein WebVork-Computersystem, das die Aktionen der Gegenpartei
aufzeichnet und Pakete des Sprachverkehrs umleitet, die ein Netzwerk
von Computern (Servern), Software und Datenbanken sind.
“Territorium”
- das Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland.
“Gerät” - ist das Gerät des Auftragnehmers, von dem der Auftragnehmer das System erhält oder darauf zugreifen kann. Das Gerät und seine Software müssen den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen.
“Benutzerkonto”
- ist eine elektronische Aufzeichnung, die im System enthalten ist
und sich auf (und nur auf) den Auftragnehmer bezieht. Diese enthält
Informationen über den Auftragnehmer und seine Aktionen im System,
insbesondere Identifikationsdaten für den Zugang zum
System.
"Personenbezogene
Daten"
- sind alle Informationen, die sich auf einen identifizierten oder
identifizierbaren Kunden beziehen ("betroffene Person").
Ein identifizierbarer Client ist ein Client, der direkt oder indirekt
identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf eine
Reihe von Identifikatoren, wie vollständiger Name, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
“Site” - ist die webvork.com-Website.
1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
1.1. Der Kunde bestellt und der Auftragnehmer führt die Arbeit (im Folgenden als „Arbeit“ bezeichnet) zur Information und Referenz durch, um bestehende und potenzielle Kunden telefonisch zu informieren, und zwar:
-
detaillierte Beratung der Kunden;
-
datenerhebung zu mündlichen Anfragen;
-
registrierung von Anträgen für Anrufe von Kunden;
-
gewährleistung der Sicherheit der dem Auftragnehmer übertragenen Daten,
und der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse der Arbeit anzunehmen und zu bezahlen.
1.2.
Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer Weisungen in Form
einer an den Auftragnehmer in elektronischer Form übermittelten
Abtretung zu erteilen. Die Aufgabe enthält eine Liste der
erforderlichen Arbeiten, Fristen für ihre Leistung und andere
Informationen nach Ermessen des Kunden. Ohne eine separate Aufgabe
führt der Auftragnehmer die im System angegebene Arbeit aus.
1.3.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Ausführung der Arbeiten
unter Beachtung der vom Auftraggeber festgelegten zwingenden
Bedingungen für die Ausführung der Arbeiten.
1.4.
Zur Durchführung der Arbeiten sendet der Kunde dem Auftragnehmer die
erforderlichen Daten für die Verbindung zur IP-Telefonie über das
System, sofern der Auftragnehmer die Kosten für seine Geräte,
Geräte, Kommunikationsdienste usw. selbstständig übernimmt.
1.5.
Die Qualität der Berichte wird insbesondere in Übereinstimmung mit
den Regeln für die Bewertung der Berichte des Auftragnehmers
(nachstehend „Regeln“) in Anhang Nr. 1 des Vorschlags
beschrieben.
1.6. Die Arbeiten werden außerhalb des Gebiets und in dem Zeitraum ausgeführt, in dem der Auftragnehmer nicht in dem Land ansässig ist, das im Gebiet ansässig ist. Stellt der Kunde im Laufe der Arbeit fest, dass die Arbeit in dem Gebiet oder der Steuerpflichtigen des in dem Gebiet befindlichen Landes ausgeführt wird, hat der Kunde das Recht, den Zugang des Auftragnehmers zum System zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
2. ABSCHLUSS DES ABKOMMENS UND ERLÄUTERUNG
2.1. Der Auftragnehmer akzeptiert das Angebot mit folgenden Daten (zur Registrierung im System):
-
sprachen, in denen der Auftragnehmer fließend spricht und sprechen kann;
-
zahlungsdetails;
-
annahme des Angebots und der Erklärungen des Auftragnehmers bezüglich der Vereinbarung;
-
die erste Eingabe in das System, nachdem der Kunde die Registrierung des Auftragnehmers genehmigt hat.
Das Angebot gilt ab dem oben angegebenen Datum. Die Version des Angebots kann nach Ermessen des Kunden geändert und auf der Website veröffentlicht werden. Das Angebot tritt in Kraft, nachdem der Auftragnehmer die oben genannten Schritte abgeschlossen hat.
2.2.
Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Auftragnehmer im System zu
registrieren. Der Kunde meldet den Auftragnehmer nach eigenem
Ermessen im System an. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dem
Auftragnehmer die Gründe für die Ablehnung der Registrierung zu
erklären.
2.3. Das System ist so programmiert, dass der
Auftragnehmer das System nicht nutzen und die Arbeit ausführen kann,
bis er das Angebot gelesen, verstanden und angenommen hat.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
3.1.
Der Auftragnehmer muss:
3.1.1.
führen die Arbeit unabhängig aus, ohne Dritte anzuziehen.
3.1.2.
Gewährleistung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Gebrauchs
von Materialien und Informationen, die für die Ausführung der
Arbeit nach deren Erhalt erforderlich sind.
3.1.3. Benachrichtigen Sie den Kunden unverzüglich und setzen Sie die Arbeit bis zu weiteren Anweisungen des Kunden aus, wenn Folgendes gefunden wird:
-
vom Kunden übermittelte Materialien/Informationen, unangemessen oder fehlerhaft;
-
die Erfüllung der Anweisungen des Kunden nach Art der Ausführung der Arbeiten hat Folgen, die für den Kunden möglicherweise unrentabel sind;
-
andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen und die Qualität und Zeit der Arbeit beeinträchtigen oder die rechtzeitige Umsetzung der Arbeit beeinträchtigen.
Der Auftragnehmer, der den Kunden nicht über solche Umstände informiert hat oder die Arbeiten ohne Abwarten der Antwort des Kunden fortgesetzt hat, kann sich nicht auf diese Umstände beziehen, wenn die entsprechenden Ansprüche gegen den Auftragnehmer oder den Auftragnehmer gegen den Kunden geltend gemacht werden.
3.2.
Der Kunde verpflichtet sich:
3.2.1.
dem Auftragnehmer das für die Arbeit erforderliche Bildungs-
und/oder Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
3.2.2. dem
Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen für den geforderten
Bericht zur Verfügung stellen.
3.2.3. den Bericht innerhalb der
in diesem Dokument vorgesehenen Frist annehmen.
3.2.4. den
Auftragnehmer innerhalb eines (1) Monats nach ihrer Entdeckung über
die festgestellten Mängel in der Arbeit informieren, deren
routinemäßige Annahmemethoden nicht ermittelt werden konnten.
4. BENUTZUNG VON BENUTZERKONTO
4.1. Der Auftragnehmer ergreift Maßnahmen, um zu verhindern, dass Dritte auf das Benutzerkonto und das Gerät zugreifen, von dem aus der Auftragnehmer Schritte im System durchführt. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Daten, die für die Autorisierung im System erforderlich sind, an Dritte zu übermitteln oder Dritten den Zugang zum System zu gewähren, nachdem der Auftragnehmer die Autorisierung erteilt hat.
4.2. Wenn der Benutzer mit dem System über das Benutzerkonto arbeitet, ergreift er Schritte, mit denen die Parteien das Auftreten, die Änderung und die Kündigung ihrer Rechte und Pflichten verbinden. Der Inhalt einiger der obigen Schritte und ihre Folgen, die nicht im System aufgeführt sind, werden im System beschrieben.
4.3. Wenn das Passwort verloren geht, wird der Zugang des Auftragnehmers zum System auf Anforderung des Auftragnehmers wiederhergestellt. Der Kunde hat das Recht, weitere Fragen zur Passwortwiederherstellung zu stellen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Passwort zurückzugewinnen, wenn es dem Kunden so erscheint, als gäbe es keine absolute Identität zwischen dem Auftragnehmer und der Person, die den Antrag auf Passwortwiederherstellung stellt. In diesem Fall kann der Kunde vom Auftragnehmer verlangen, weitere Schritte zur Identifizierung (persönliche Anwesenheit, Notarprüfung usw.) zu unternehmen, und der Auftragnehmer muss diese Schritte durchführen, um das Kennwort wiederherzustellen.
5. GRÖSSE DES VERGÜTUNGS- UND ZAHLUNGSVERFAHRENS
5.1.
Der Berichtsmonat ist gleich dem aktuellen Kalendermonat, in dem die
Arbeiten ausgeführt werden (im Folgenden als „Berichtszeitraum“
bezeichnet).
5.2. Die Vergütung des Auftragnehmers wird für
jeden Berichtszeitraum im System berechnet. Die Grundgebühr kann vom
Kunden gemäß den in der Geschäftsordnung festgelegten
Bewertungskriterien reduziert oder erhöht werden. Die Gebühr für
die durchgeführten Arbeiten ist für den Berichtszeitraum spätestens
am 10. Tag des aktuellen Monats nach dem Berichtszeitraum zu zahlen,
wenn der Kunde keine Einwände gegen die erbrachten Dienstleistungen
hat. Der Kunde hat das Recht, vor Ende des Berichtszeitraums eine
Vergütung zu zahlen.
5.3
Der Kunde gibt einen Bericht über die erbrachten Dienstleistungen
und die aufgelaufenen Vergütungen ab, indem er Informationen im
System oder auf eine andere von den Parteien vereinbarte Art und
Weise veröffentlicht.
5.4. Die Zahlung an den Auftragnehmer
erfolgt per Banküberweisung oder durch ein elektronisches
Zahlungssystem unter Verwendung der vom Auftragnehmer im System
angegebenen Daten oder anderweitig, wie von den Parteien vereinbart.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Alle Informationen (mündlich oder schriftlich), die der Auftragnehmer vom Auftraggeber, seinen Vertretern und/oder juristischen Personen (Mitarbeitern dieser juristischen Personen) erhält und die vom Auftraggeber und/oder anderen juristischen Personen und Personen, die direkt oder indirekt mit WebVork in Verbindung stehen, kontrolliert werden, sind vertrauliche Informationen von WebVork , ein Geschäftsgeheimnis von WebVork, ungeachtet des Vorhandenseins eines besonderen Hinweises auf die Vertraulichkeit dieser Informationen (nachstehend als "Informationen"/"Vertrauliche Informationen" bezeichnet).
6.2.
Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von WebVork möglich, mit Ausnahme der
Fälle, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem
Zivilrechtsvertrag mit WebVork sowie hinsichtlich der Anforderungen
des englischen Rechts erforderlich sind.
6.3. Der Auftragnehmer
muss WebVork unverzüglich über Tatsachen in Bezug auf die
Offenlegung oder Androhung der Offenlegung, den rechtswidrigen Erhalt
oder die rechtswidrige Verwendung von Informationen informieren, die
vertraulich sind und ein Geschäftsgeheimnis darstellen, durch
Dritte, die vom Auftragnehmer begangen wurden oder ihm bekannt
wurden.
6.4.
Alle Informationen und Dokumente, die der Auftragnehmer nach dem
Datum der Unterzeichnung dieses Dokuments gemäß den vertraglichen
Verpflichtungen von WebVork erstellt hat, sind ausschließliches
Eigentum von WebVork.
6.5. WebVork hat das Recht, den
Datenschutzstatus von Informationen mit der entsprechenden
Benachrichtigung des Auftragnehmers einseitig zu erhöhen.
6.6.
Der Auftragnehmer hält diese Vereinbarung vertraulich, mit
angemessenem und angemessenem Aufwand und gemäß den beruflichen
Standards, und verzichtet insbesondere darauf, die vertrauliche Natur
der an den Auftragnehmer übermittelten Informationen an Dritte
weiterzugeben, wenn die Einhaltung der Geheimhaltungsbestimmungen dem
englischen Recht nicht widerspricht.
6.7. Die Anforderungen
dieses Artikels gelten nicht für:
-
informationen, die bekannt sind;
-
offenlegung von Informationen über WebVork an Dritte ohne Einschränkungen;
-
offenlegung von Informationen gemäß den Anforderungen des anwendbaren Rechts.
6.8. Der Auftragnehmer muss vertrauliche Informationen an Regierungsbehörden weitergeben, die befugt sind, diese Informationen gemäß den geltenden Gesetzen auf der Grundlage einer ordnungsgemäß ausgeführten Anforderung anzufordern, sofern der Auftragnehmer nicht für die Offenlegung verantwortlich ist, für seinen Inhalt jedoch verantwortlich ist.
6.9. Der Darsteller muss:
-
die Informationen durch angemessene und angemessene Anstrengungen vertraulich behandeln;
-
vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, einschließlich:
-
informationen zur Organisationsstruktur, Informationen, die das WebVork-Kontrollsystem offenlegen, insbesondere Informationen zu Änderungen;
-
informationen zu den ursprünglich verwendeten WebVork-Steuermethoden;
-
Informationen zur Vorbereitung, Anpassung und Anwendung individueller WebWork-Managementlösungen in Bezug auf kommerzielle, organisatorische und andere Fragen;
-
informationen zu den Orten, Zielen, Themen und Ergebnissen von Meetings und Konferenzen von Vertretern des WebVork-Managements;
-
informationen über das Sicherheitssystem, die Zugangsmodi und das Schutzausrüstungssystem;
-
informationen zu in Entwicklung befindlichen WebVork-Projekten, Entwicklungspläne und -maßnahmen;
-
angaben zu internen Regelungen WebVork.
-
keine vertraulichen Informationen offenzulegen und zu kopieren, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, das WebVork und seinen Geschäftspartnern gehört;
-
melden Sie sich bei WebVork über alle Dritten, die die Interessen von WebVork beeinträchtigen könnten;
-
informieren Sie WebVork über den Verlust oder das Fehlen von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, sowie über andere Tatsachen, die zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen von WebVork führen können, sowie über die Ursachen des Informationsverlusts.
6.10. Die Vertraulichkeitsregelung gilt während der Vertragslaufzeit und fünf (5) Jahre nach ihrem Ablauf.
7. DATENSCHUTZ
7.1. Jegliche personenbezogenen Daten müssen gemäß der Verordnung (EG) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Bestimmungen über den freien Verkehr personenbezogener Daten verarbeitet werden. Sie werden ausschließlich zu Zwecken der Ausführung, Verwaltung und Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarung verarbeitet.
7.2.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er sich zur Wahrung der
Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet hat oder eine
angemessene Geheimhaltungspflicht hat.
7.3. Der Auftragnehmer
verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäß den Anweisungen
des Kunden, die gemäß Abschnitt 8 dieses Vertrags eingehen.
7.4. Während der Verarbeitung personenbezogener Daten muss der Auftragnehmer:
7.4.1. Verwenden Sie die vom Kunden genehmigten Geräte und Software, um eine Verbindung zum System herzustellen.
7.4.2. keine Informationen zu kopieren, keine Fotos und/oder Screenshots zu machen, die im Zuge der Ausführung der Vertragsarbeit erhalten wurden.
7.4.3. Aktualisieren Sie das Gerät und seine Software sofort, wenn dies vom Kunden verlangt wird.
7.4.4. den Kunden über die Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.
7.4.5. alle Anforderungen des Kunden zu dem in der Anfrage angegebenen Zeitpunkt zu erfüllen. Wenn keine Uhrzeit angegeben ist, werden die Anforderungen des Kunden innerhalb von zwei Tagen erfüllt.
7.4.6. Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass Dritte auf das Benutzerkonto und das Gerät zugreifen, von dem aus der Auftragnehmer Schritte im System unternimmt.
7.4.7. Sie dürfen die für die Autorisierung im System erforderlichen Daten nicht an Dritte weitergeben oder Dritten nach der Autorisierung des Auftragnehmers den Zugang zum System ermöglichen.
7.5. Der Kunde muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, unter anderem je nach den Umständen:
7.5.1. Aliase und Verschlüsselung persönlicher Daten.
7.5.2. die Fähigkeit, kontinuierliche Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von Verarbeitungssystemen und -diensten bereitzustellen.
7.5.3. die Fähigkeit, die Zugänglichkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rechtzeitig wiederherzustellen.
7.5.4. der Prozess der regelmäßigen Prüfung, Bewertung und Qualitätsbewertung der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
8. AUSTAUSCH VON ELEKTRONISCHEN INFORMATIONEN UND ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATIONEN
8.1. Die Parteien tauschen elektronische Informationen über das System und/oder E-Mail-Adressen oder Internet Messenger-Details aus, die auf der Seite des Kunden des Systems und auf der Seite des Auftragnehmers in seinem Fragebogen zum Benutzerkonto angegeben sind. Eine über das System und/oder diese Adressen (Details) übermittelte elektronische Nachricht gilt als von der Vertragspartei. Eine über das System und/oder solche Adressen (Details) übermittelte elektronische Nachricht gilt als zugestellt, auch wenn die Vertragspartei eine solche Nachricht nicht gelesen hat.
8.2. Eine E-Mail gilt als zugestellt:
8.2.1. für eine Nachricht, die am Tag der Versendung per E-Mail gesendet wurde, sofern der Absender innerhalb von 24 Stunden nach Absendung der Nachricht keine Nachricht erhalten hat, dass der Brief nicht zugestellt wurde.
8.2.2. für eine Nachricht, die zum Zeitpunkt der Versendung per SMS gesendet wurde, vorausgesetzt, dass der Absender innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden keine Nachricht erhalten hat, dass die SMS nicht zugestellt wurde.
8.2.3. für eine Nachricht, die über den Internet Messenger gesendet wird, in dem Moment, in dem der Betreiber des Internet Messenger sein Senden bestätigt hat.
8.2.4. für eine Nachricht, die über das System gesendet wird, sobald das System die Zustellung bestätigt hat.
9. ENTSCHÄDIGUNG
9.1. Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Verlusten, Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Handlungen, Ansprüchen, Ansprüchen, Aufwendungen, Schadensersatzansprüchen und Verpflichtungen frei, die sich aus der Verletzung des Vertrags und/oder seiner Garantien (Garantien) ergeben. Die Parteien haben vereinbart, dass die Erstattung vom Auftragnehmer durch die Vergütung einbehalten werden kann.
9.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden und seine Partner, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter vor allen Ansprüchen Dritter zu schützen, die sich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Auftragnehmers bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Verletzung dieser Vereinbarung und/oder ihrer Verpflichtungen beziehen Garantien, sofern sich die Ansprüche Dritter nicht auf grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzliches Verschulden oder einen Verstoß gegen diese beziehen dieser Vereinbarung von einer Person, die so versichert wurde.
9.3. Die Parteien vereinbaren und bestätigen insbesondere, dass die Entschädigung des Auftragnehmers Verluste, Verluste, Kosten, Ansprüche, Klagen, Ansprüche, Aufwendungen, Entschädigungen und Verpflichtungen abdeckt, die sich aus der Verletzung der Datenschutzbestimmungen und -pflichten gemäß diesem Vertrag ergeben.
9.4. Der Kunde haftet für alle Verluste oder Schäden, die ihm bei der Ausführung des Vertrags entstehen.
10. INTERESSENKONFLIKT
10.1. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um Situationen zu vermeiden, die die unparteiische und objektive Umsetzung des Abkommens gefährden könnten. Ein solcher Interessenkonflikt kann sich insbesondere aus wirtschaftlichen Interessen, politischer oder nationaler Zugehörigkeit, familiären oder emotionalen Bindungen oder anderen relevanten Bindungen oder gemeinsamen Interessen ergeben. Jeder Interessenkonflikt, der während der Ausführung des Vertrags auftreten kann, muss dem Kunden unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle eines solchen Konflikts trifft der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um den Konflikt zu lösen.
10.2.
Der Kunde behält sich das Recht vor zu prüfen, ob solche Maßnahmen
angemessen sind, und kann gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen
innerhalb der von ihm gesetzten Frist erfordern.
10.3. Der
Auftragnehmer muss von jeglichem Kontakt absehen, der seine
Unabhängigkeit gefährden könnte.
11. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
11.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht und ist
entsprechend auszulegen.
11.2. Die Parteien müssen alle
zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um in gutem Glauben zu
verhandeln und Streitigkeiten, die während der Vertragsdauer
auftreten, friedlich zu lösen. Der Verhandlungszeitraum beträgt 14
(vierzehn) Kalendertage.
11.3. Die Parteien werden
Streitigkeiten auch durch ein schriftliches Ersuchen an den
Schuldigen lösen. Die Antwortzeit auf einen schriftlichen Anspruch
beträgt 14 (vierzehn) Kalendertage ab dem Zeitpunkt des Eingangs des
Anspruchs beim Schuldigen.
11.4. Streitigkeiten, die von den Parteien nicht freundlich beigelegt werden können, können den ordentlichen Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden.
12. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG
12.1.
Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit kündigen, wenn der
Auftragnehmer seine Aufgaben nicht oder nicht ordnungsgemäß
erfüllt, wesentliche Fehler, Verstöße oder Täuschungen begangen
oder seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung ernsthaft
verletzt.
Der Kunde muss den Auftragnehmer offiziell über seine
Absicht unterrichten, die Gründe angeben und ihn auffordern,
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung Stellung zu
nehmen. Wenn der Kunde diese Anmerkungen nicht akzeptiert, muss er
die Kündigungsbestätigung offiziell mitteilen. Die Kündigung wird
an dem Tag wirksam, an dem die Benachrichtigung vom Kunden gesendet
wird.
12.2. Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Erbringung der erforderlichen Arbeiten nicht nachkommen kann. Der Auftragnehmer hat den Kunden unter Angabe von Gründen innerhalb von 15 Tagen offiziell zu benachrichtigen. Die Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem der Kunde die Kündigungsbestätigung offiziell informiert.
13. GARANTIE
13.1. Der Auftragnehmer garantiert dem Kunden, dass alle Dienstleistungen und dieser Vertrag von zufriedenstellender Qualität sind und mit den Zielen des Vertrages übereinstimmen und die Bestimmung nicht fehlerhaft ist.
13.2.
Wenn die Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in
Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erbracht werden, hat der
Kunde das Recht, erforderlichenfalls:
13.2.1.
den Auftragnehmer auffordern, den betreffenden Teil der
Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten unverzüglich erneut
auszuführen.
13.2.2. Schätzung der Kosten für die
Fehlerbehebung („Geschätzte Kosten“) und Abzug der geschätzten
Kosten des Auftragnehmers für den Zeitraum, in dem eine solche
Störung andauert.
13.2.3. eine andere Person oder Organisation
zur ganzheitlichen Erbringung von Dienstleistungen einbeziehen, und
alle zusätzlichen Kosten, die dem Kunden ordnungsgemäß durch die
Erbringung dieser Dienstleistungen entstehen, werden dem Kunden vom
Auftragnehmer erstattet.
14. VERTRAGSBEDINGUNGEN
14.1.
Die Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots gültig
und gilt für dreißig (30) Kalendertage.
14.2. Nach Ablauf der
ursprünglichen Laufzeit des Abkommens verlängert sich das Abkommen
automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern nicht eine der
Vertragsparteien die andere Vertragspartei schriftlich über ihre
Absicht unterrichtet, das Abkommen zu kündigen.
15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
15.1. Die Parteien melden Änderungen innerhalb von zwei Tagen nach Änderung der Standorte, Bankverbindung, Telefonnummern und Faxnummern.
15.2. Die Beziehungen der Parteien unter dieser Vereinbarung sind nicht die Beziehungen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Diese Vereinbarung begründet kein Recht, das von einer Person geltend gemacht werden kann, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, es sei denn, die Person, die Rechtsnachfolgerin oder Bevollmächtigte einer Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, gilt als Vertragspartei dieser Vereinbarung und die Rechte eines solchen Nachfolgers oder Rechtsnachfolger vorbehaltlich und nach einer durch diese Vereinbarung zulässigen Nachfolge oder Abtretung unterliegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
15.3.
Jede Änderung der Vereinbarung bedarf einer schriftlichen
Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mündliche Vereinbarungen
sind für die Vertragsparteien nicht bindend.
15.4. Nach
Abschluss dieses Abkommens ersetzt und storniert es alle früheren
Korrespondenz, Dokumente und Verhandlungen zwischen den
Vertragsparteien in Angelegenheiten, die Gegenstand dieses Abkommens
sind.
ANHANG
№ 1
REGELN FÜR DIE BEWERTUNG DER LEISTUNGSERGEBNISSE DES
EXECUTORS
# |
Kriterium |
Kriterium Beschreibung |
Bewertung |
Basiseinheit |
|||
1 |
Dialog |
|
Großartig |
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
2 |
Die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Bereitstellung von Informationen über das Produkt/die Dienstleistung |
|
Großartig |
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
3 |
Genauigkeit der Aufzeichnung von Informationen |
|
Großartig |
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
Verkaufseinheit |
|||
4 |
Es
werden offene/klärende Fragen gestellt, um den Bedarf zu
ermitteln. |
Großartig |
|
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
5 |
Präsentation des Produkts in Abhängigkeit von den ermittelten Bedürfnissen und Vorteilen für den Kunden |
Großartig |
|
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
6 |
Bearbeitung von Einwänden. Der Grund für den Einwand des Kunden wurde ermittelt, um den Bedarf zu ermitteln und Lösungen vorzuschlagen, die für den Kunden von Nutzen und relevant sind |
Großartig |
|
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
7 |
Die
Authentizität des Abschlusses der Transaktion. Verkäufe
zusammenfassen, logische Schlussfolgerung |
Großartig |
|
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
|||
Agitationsbonus |
|||
8 |
Antworten und Kundenbewertungen belohnt/Kompliment gegeben |
Ja/Nein |
|
9 |
Aktive Hörtechnik verwendet |
Ja/Nein |
|
10 |
Die Beispiele aus dem Leben, die vom Kunden gut verstanden werden, sind gegeben |
Ja/Nein |
|
11 |
Empfangen von Rückmeldungen (Annahme von Vorteilen) |
Ja/Nein |
|
12 |
Anpassung an den Kunden, Sieg über den Kunden |
Ja/Nein |
|
13 |
Kundenbewertung |
Ja/Nein |
|
14 |
Kunde hob die beruflichen Fähigkeiten hervor |
Ja/Nein |
|
Faktoren reduzieren |
|||
15 |
Klangumgebung. Das Fehlen von Nebengeräuschen in der Leitung: die Schreie von Kindern, der Ton eines Mobiltelefons (der Ton eines Anrufs/SMS), die Geräusche von Tieren, externe Geräusche, die für die Arbeitsumgebung untypisch sind |
Großartig |
|
Gut |
|||
Zufriedenstellend |
|||
Schlecht |
2. Bewertung
Großartig |
Keine Einwände oder Empfehlungen für die weitere Arbeit des Auftragnehmers |
Gut |
Einige nicht kritische Verstöße gegen Verfahren/Anweisungen, Einwände gegen Kommunikationsfähigkeiten oder Freiverkaufsfertigkeiten, die den Kunden nicht beeinträchtigten, und die Qualität der Empfehlungen im Allgemeinen |
Zufriedenstellend |
Es gibt Fehler und Verstöße, die sich auf die Qualität der Beratung auswirken. Die Konsequenzen für den Kunden sind jedoch fast ausgeschlossen |
Schlecht |
Bewertung bezieht sich auf grobe Verstöße des Auftragnehmers gegen die Verfahren und Anweisungen zur Aufrechterhaltung eines Dialogs mit dem Kunden und der Behandlung der Schnittstelle, auf grobe Fehler bei der Bereitstellung von Informationen an den Kunden und auf etwaige Fehler, die im Dialog aufgetreten sind und die zu Klagen des Kunden führen oder die Prozesse anderer Geschäftseinheiten kritisch beeinflussen können. Eine Bewertung ist auch gegeben, wenn die Produktwerbung vollständig fehlt oder wenn die Bearbeitung von Beanstandungen schlecht ist (der Auftragnehmer hat nur ein Argument verwendet und die Produktwerbung beendet) |
ANHANG
№ 2
Exekutivgarantien
Ich erkläre und versichere, dass:
-
Ich habe den auf webvork.com veröffentlichten Vorschlag gelesen, stimme dem zu und verstehe ihn.
-
Ich bin nicht steuerpflichtig im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.
-
Ich möchte, dass WebVork meine personenbezogenen Daten verarbeitet, um Informationen und Referenzdienste für WebVork bereitzustellen.
-
Ich verstehe, dass die Dienste über das Internet bereitgestellt werden, und ich bestätige die Verfügbarkeit von Geräten, die Schritte im System über das Internet ermöglichen, und ich erwäge, dass ich ständig auf das Internet zugreifen kann.
-
Ich verstehe, dass mir die schriftlichen Dokumente von WebVork in elektronischer Form über das System, meine E-Mail-Adresse oder Instant Messenger zur Verfügung gestellt werden können, und ich betrachte diese Form des Empfangs von Dokumenten, die mir zur Verfügung stehen.
-
Ich garantiere, dass ich alle notwendigen Genehmigungen und Zustimmungen erhalten habe, die für den Abschluss des Vertrags erforderlich sind, und der Abschluss des Vertrags verletzen keine Verpflichtungen.